Abhandenkommen
Der unfreiwillige Verlust von Sachen aus dem unmittelbaren Besitz
Der unfreiwillige Verlust von Sachen aus dem unmittelbaren
Besitz. In der ED /
Raubversicherung ist
Abhandenkommen von versicherten Sachen generell versichert, in anderen Vzweigen häufig als
Folgeschaden mitversichert. In der
Haftpflichtversicherung können z.B. auch
Kosten mitversichert werden, die durch Schlüsselverlust entstehen (Bsp.: notwendiger Austausch einer zentralen Schließanlage). In der
Reisegepäckversicherung ist
Abhandenkommen auch dann versichert, wenn es sich weder um ED /
Raub handelt, noch um einen
Folgeschaden (Bsp.: Verlust eines Koffers auf der Reise).
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