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Abhandenkommen

Der unfreiwillige Verlust von Sachen aus dem unmittelbaren Besitz


Der unfreiwillige Verlust von Sachen aus dem unmittelbaren Besitz. In der ED / Raubversicherung ist Abhandenkommen von versicherten Sachen generell versichert, in anderen Vzweigen häufig als Folgeschaden mitversichert. In der Haftpflichtversicherung können z.B. auch Kosten mitversichert werden, die durch Schlüsselverlust entstehen (Bsp.: notwendiger Austausch einer zentralen Schließanlage). In der Reisegepäckversicherung ist Abhandenkommen auch dann versichert, wenn es sich weder um ED / Raub handelt, noch um einen Folgeschaden (Bsp.: Verlust eines Koffers auf der Reise).

Titel: Abhandenkommen Abhandenkommen
Begriff(e): Abhandenkommen Abhandenkommen
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