Absturz
(... und Anprall v. bemannten Flugkörpern, seinen Teilen oder seiner Ladung)
Versicherte
Gefahr in der
Feuerversicherung. In der gewerblichen
Feuerversicherung und in der WohngebäudeV können auch Schäden durch "unbemannte" Flugkörper per Klausel eingeschlossen werden. Die
Hausratversicherung (VHB`92) spricht von "Luftfahrzeugen" und stellt somit den
Versicherungsschutz auf das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) ab: Luftfahrzeuge sind Flugzeuge, Drehflügler, Luftschiffe, Segelflugzeuge, Motorsegler, Frei- und Fesselballone, Drachen, Fallschirme, Flugmodelle und sonstige für die Benutzung des Luftraumes bestimmte Geräte, insbesondere Raumfahrzeuge, Raketen und ähnliche Flugkörper [§ 1 (2) LuftVG].
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