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Abtretung

Zession


A. (allg.) Der Gläubiger einer Forderung oder eines sonstigen Rechtes kann diese Forderung bzw. dieses Recht an jemand anderen durch Vertrag abtreten. Dieser wird dann neuer Gläubiger. Denjenigen, der die Forderung abtritt, nennt man Zedent, den neuen Gläubiger Zessionar. Man unterscheidet die "Offene Zession", bei der der Schuldner von der Abtretung in Kenntnis gesetzt wird und die "Stille Zession", wenn sie diesem nicht mitgeteilt wird. B. (RückV): Abgabe eines Risikos vom Erstversicherer (Zedent) an einen Rückversicherer (Zessionar).

Titel: Abtretung Abtretung
Begriff(e): Abtretung Abtretung
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