Abtretung
Zession
A. (allg.) Der Gläubiger einer Forderung oder eines sonstigen Rechtes kann diese Forderung bzw. dieses Recht an jemand anderen durch Vertrag abtreten. Dieser wird dann neuer Gläubiger. Denjenigen, der die Forderung abtritt, nennt man
Zedent, den neuen Gläubiger
Zessionar. Man unterscheidet die "Offene Zession", bei der der Schuldner von der
Abtretung in Kenntnis gesetzt wird und die "Stille Zession", wenn sie diesem nicht mitgeteilt wird.
B. (RückV): Abgabe eines
Risikos vom Erstversicherer (
Zedent) an einen Rückversicherer (
Zessionar).
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