Allgemeine GeschäftsbedingungenVereinfachung und Vereinheitlichung des allgemeinen GeschäftsverkehrsFür eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen bei Vertragsabschluß stellt. [§1 AGBG] Sie dienen der Vereinfachung und Vereinheitlichung des allgemeinen Geschäftsverkehrs.
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