Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vereinfachung und Vereinheitlichung des allgemeinen Geschäftsverkehrs
Für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen bei Vertragsabschluß stellt. [§1
AGBG] Sie dienen der Vereinfachung und Vereinheitlichung des allgemeinen Geschäftsverkehrs.
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