Allgemeine Versicherungsbedingungen
(AVB) regeln die wesentlichen Rechte und Pflichten der Versicherungsvertragspartner
Sie haben im Grunde die Funktion von
AGB und regeln die wesentlichen Rechte und Pflichten der
Versicherungsvertragspartner. Im
VAG werden heute nur noch bestimmte Mindestinhalte an die
AVB gestellt, d.h., daß jeder einzelne
Versicherer grundsätzlich die Möglichkeit hat, seinen Verträgen eigene
AVB zugrundezulegen. Demgegenüber mußten bis zur Deregulierung des Europäischen Binnenmarktes alle
AVB vom
Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen genehmigt werden. Auch heute halten sich noch die meisten
Versicherer an die vom
GDV vorgegebenen Musterbedingungen. Die
AVB gehören zwingend zur
Verbraucherinformation. siehe
Besondere Versicherungsbedingungen
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