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Allmählichkeitsschäden

oder auch Einwirkungsschaden


A) Unmittelbarer bzw. originär versicherter Schaden. Die versicherte Gefahr verwirklicht sich an der versicherten Sache (Bsp.: HausratFeuerversicherung: der Teppich fängt Feuer und verbrennt) siehe Folgeschaden;
B) Spezieller Begriff in der Haftpflichtversicherung: Schäden, die dadurch entstehen, daß Temperatur, Feuchtigkeit, Gase oder Niederschläge über einen längeren Zeitraum auf Sachen einwirken. Man spricht auch von Allmählichkeitsschäden. Diese sind nach den AHB grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Titel: Allmählichkeitsschäden Allmählichkeitsschäden
Begriff(e): Allmählichkeitsschäden Allmählichkeitsschäden
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