Allmählichkeitsschäden
oder auch Einwirkungsschaden
A) Unmittelbarer bzw. originär versicherter
Schaden. Die versicherte
Gefahr verwirklicht sich an der versicherten Sache (Bsp.: Hausrat
Feuerversicherung: der Teppich fängt Feuer und verbrennt) siehe
Folgeschaden;
B) Spezieller Begriff in der
Haftpflichtversicherung: Schäden, die dadurch entstehen, daß Temperatur, Feuchtigkeit, Gase oder Niederschläge über einen längeren Zeitraum auf Sachen einwirken. Man spricht auch von Allmählichkeitsschäden. Diese sind nach den AHB grundsätzlich vom
Versicherungsschutz ausgeschlossen.
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