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Annahmefiktion

auch Kontrahierungszwang - Begriff der Kraftfahrtversicherung...


Begriff der Kraftfahrtversicherung. Der VR ist verpflichtet, für bestimmte Fahrzeuge (v.a. PKW und Zweiräder) die KraftfahrthaftpflichtV anzunehmen, wenn diese beantragt wird. Es kann nur aus gesetzlich (PflVersG) detailliert vorgegebenen Gründen eine Ablehnung erfolgen. Es gilt als Annahme, wenn der VR den Antrag nicht innerhalb von zwei Wochen schriftlich ablehnt (Annahmefiktion).

Titel: Annahmefiktion Annahmefiktion
Begriff(e): Annahmefiktion Annahmefiktion
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