Annahmefiktion
auch Kontrahierungszwang - Begriff der Kraftfahrtversicherung...
Begriff der
Kraftfahrtversicherung. Der
VR ist verpflichtet, für bestimmte Fahrzeuge (v.a. PKW und Zweiräder) die KraftfahrthaftpflichtV anzunehmen, wenn diese beantragt wird. Es kann nur aus gesetzlich (PflVersG) detailliert vorgegebenen Gründen eine Ablehnung erfolgen. Es gilt als Annahme, wenn der
VR den
Antrag nicht innerhalb von zwei Wochen schriftlich ablehnt (Annahmefiktion).
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