Beendigung des Versicherungsvertrages
Die Beendigung eines Versicherungsvertrages, bei dem die Vertragsdauer vorher festgelegt wurde
Die Beendigung eines
Versicherungsvertrages, bei dem die Vertragsdauer vorher festgelegt wurde (ohne Vereinbarung der
Verlängerungsklausel), erfolgt durch Erreichen des vorgegebenen
Ablauftermins. In diesem Fall endet der Vertrag um 12 Uhr des letzten Tages. Bei einer auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Versicherung kann der Vertrag zum
Ablauf der jeweiligen
Versicherungsperiode unter Einhaltung der
Kündigungsfrist gekündigt werden (
Kündigung). Bei Verträgen mit über 5-jähriger Vdauer kann der
VN zum Ende des 5. Jahres (und jeweils folgende) den Vertrag mit 3-Monatsfrist kündigen (nicht jedoch Lebens- und
Krankenversicherung). Weitere Beendigungsmöglichkeiten:
Rücktritt und
Anfechtung. Eine versicherungsrechtlich nicht geregelte Beendigung stellt die
Aufhebung eines Vertrages in gegenseitigem Einvernehmen beider Vertragsparteien dar.
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