Versicherungsvergleich - der umfassende Vergleich für Versicherungen
 

Eigentum & Vorsorge
Versicherungslexikon
Gesetzliche Rentenversicherung
Absicherung schwerer Krankheiten
Absicherung von Grundfähigkeiten
Berufsunfähigkeitsversicherung
Dienstunfähigkeitsversicherung
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Familienabsicherung/ RisikolebensVS
Garantie-, Fonds,- und Rentenpolicen
Kinderversicherungen
Lebensversicherung
Private Pflege Rente
Gesetzliche Krankenkassen
Private Krankenversicherung
Private Krankenzusatzversicherung
Krankentagegeldversicherung
Krankenhaustagegeldversicherung
Risikolebensversicherung
Rentenversicherung
Riester-Rente mit staatl.Förderung
Rürup-/Basis-Rente +
Steuerersparnis
Seniorenprodukte / Ruhestandsplanung
Steuern sparen
Immobilien als Altersversorgung
Einfamilienhäuser
Betriebliche Altersvorsorge
Sozialversicherungseckdaten
unsere Vergleichsangebote
Steuern Sparen
Renditeimmobilien
Eigenheim / Einfamilienhaus
Betriebliche Altersvorsorge
Private Rentenversicherung
Absicherung schwere Krankheiten
Absicherung von Grundfähigkeit
Berufsunfähigkeitsversicherung
Dienstunfähigkeitsversicherung
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Risikolebensversicherung
Garantie-, Fonds-, Rentenpolicen
Kinderversicherung
Lebensversicherung
Private Pflege Rente
Riester-Rente mit staatl.
Förderung
Rürup- / Basis-Rente
Senioren- und Ruhestandsprodukte
unsere Vergleichsrechner
Gesetzliche Krankenversicherung
Krankenhaustagegeldversicherung
Krankentagegeldversicherung
Private Krankenversicherung
Private Krankenzusatzversicherung
Versicherungsvergleich

Beendigung des Versicherungsvertrages

Die Beendigung eines Versicherungsvertrages, bei dem die Vertragsdauer vorher festgelegt wurde


Die Beendigung eines Versicherungsvertrages, bei dem die Vertragsdauer vorher festgelegt wurde (ohne Vereinbarung der Verlängerungsklausel), erfolgt durch Erreichen des vorgegebenen Ablauftermins. In diesem Fall endet der Vertrag um 12 Uhr des letzten Tages. Bei einer auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Versicherung kann der Vertrag zum Ablauf der jeweiligen Versicherungsperiode unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden (Kündigung). Bei Verträgen mit über 5-jähriger Vdauer kann der VN zum Ende des 5. Jahres (und jeweils folgende) den Vertrag mit 3-Monatsfrist kündigen (nicht jedoch Lebens- und Krankenversicherung). Weitere Beendigungsmöglichkeiten: Rücktritt und Anfechtung. Eine versicherungsrechtlich nicht geregelte Beendigung stellt die Aufhebung eines Vertrages in gegenseitigem Einvernehmen beider Vertragsparteien dar.

Titel: Beendigung des Versicherungsvertrages Beendigung des Versicherungsvertrages
Begriff(e): Beendigung des Versicherungsvertrages Beendigung des Versicherungsvertrages
Interne Suche: Beendigung des Versicherungsvertrages Beendigung des Versicherungsvertrages
Übersichtsseite: Beendigung des Versicherungsvertrages Versicherungslexikon: Übersicht


BAV  vorheriger Begriff: BAV vorheriger Begriff: Beginn der Versicherung Beginn der Versicherung


Copyright© BVF GmbH 2010 | Seite drucken: Beendigung des Versicherungsvertrages | Seite einem Freund senden: Beendigung des Versicherungsvertrages


Powered by BVF GmbH [zum Seitenanfang]


 
Suche:
News