Beginn der Versicherung
Zeitpunkt, ab dem der Versicherer die Gefahrtragung übernimmt
Man unterscheidet 1. formeller Beginn (Zeitpunkt des rechtlichen Zustandekommens des
Versicherungsvertrages, i.d.R. der Zugang der Police bzw. Annahmebestätigung beim
VN); 2. technischer Beginn (Beginn des prämienbelastenden Zeitraums - wird in der Vpolice aufgeführt); 3. materieller Beginn (Zeitpunkt, ab dem der
VR die
Gefahrtragung übernimmt.
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