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Berufsunfähigkeitsversicherung

Absicherung von Berufsunfähigkeit - das unterschätzte Risiko eines der wichtigsten Versicherungen überhaupt.



Abbildung: Mensch geht auf KrückenDie gesetzliche Versorgung bei Berufsunfähigkeit lässt immer mehr zu wünschen übrig.
Besonders Arbeitnehmer, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, erhalten im Falle einer Berufsunfähigkeit keinerlei gesetzlichen Versicherungsschutz.


Die am 1.Januar 2001 in Kraft getretene Regelung ersetzt die bisherige Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) durch die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente). Der bisher ausgeübte Beruf spielt bei der Erwerbsminderungsrente keine Rolle mehr, die volle Rente erhält nur derjenige, der nicht mehr in der Lage ist mehr als drei Stunden täglich überhaupt zu arbeiten.

Für einen ehemaligen Chefarzt oder Hochschulprofessor kommt also auch ein Job als Pförtner infrage. Kann der Berufsunfähige noch mehr als drei, aber weniger als sechs Stunden am Tag arbeiten, bekommt er die halbe Rente.



Besonders hart trifft die Berufsunfähigkeit junge Leute, denn ein Rentenanspruch besteht erst wenn mindestens 60 Monate lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt wurden.

Entgegen einer häufigen Annahme sind nicht Unfälle, sondern "normale" Erkrankungen die häufigste Ursache einer Berufs- / Erwerbsunfähigkeit. Bei den meisten Menschen waren die Ursache der Berufsunfähigkeit Rücken- und Gelenksbeschwerden, danach folgten Herz- und Kreislaufprobleme sowie psychische Erkrankungen und Krebsleiden.

Fast jeder fünfte Angestellte muss heutzutage sein Berufsleben wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit vor Erreichen der Altersrente vorzeitig beenden. Sie sollten Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung so schnell wie möglich beantragen. Wann und ob jemand verunfallt oder erkrankt, ist nicht vorhersehbar.





Berufsunfähigkeit - ein Begriff den jeder schon mal gehört hat, doch die wenigsten sind damit vertraut und nur wenige sind gegen Berufsunfähigkeit versichert.

Der jüngste Jahrgang, der wissenschaftlich ausgewertet ist, wurde im Jahr 1938 geboren. Von den Arbeitnehmern aus diesem Geburtsjahrgang haben sich 23 Prozent berufsunfähig gemeldet, bevor alle 2003 in die Altersrente eintraten. Im Durchschnitt wurden diese Arbeitnehmer im Alter von fünfzig Jahren Invalide.

Jeder vierte Berufstätige in Deutschland muss aufgrund von Krankheiten oder Unfällen vor Erreichen des Rentenalters aufhören zu arbeiten. Es droht, quasi über Nacht, Armut und Sozialamt. Dieses Risiko ist Privatsache. Der Staat springt hier nicht wirklich ein. Es gibt zwar die oben angeführten staatliche Erwerbsminderungsrente, die von den gesetzlichen Rentenversicherungsträgern gezahlt wird,
also meist von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) oder Landesversicherungsanstalt (LVA), doch sehr massive finanzielle Einschnitte sind die Folge.





Wonach richtet sich die Höhe der Erwerbsminderungsrente?

Die gesetzlichen Erwerbsminderungsrenten richten sich nach der Höhe des bisherigen Einkommens.
Die gesetzlichen Rentenkassen zahlen im Schnitt knapp 700 Euro pro Monat als volle Erwerbsminderungsrente. Die aber nur dann voll ausgezahlt wird, wenn der Arbeitnehmer nicht mehr als drei Stunden am Tag arbeiten kann - und nur ein Drittel des letzten Bruttogehalts erreicht wird.
Wer weniger stark geschädigt ist und noch Teilzeit arbeiten kann, bekommt nur eine halbe Erwerbsminderungsrente. Diese beträgt im Schnitt rund 400 Euro.

Nicht von dieser Regel betroffen sind alle diejenigen, die vor 1961 geboren sind. Sie erhalten weiterhin eine Berufunfähigskeits- oder Erwerbsunfähigkeitsrente.




Welche Voraussetzungen müssen für Zahlung aus der Sozialversicherung erfüllt sein?

Mindestens fünf Versicherungsjahre
Innerhalb dieser fünf Jahre müssen drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt oder Kindererziehungszeiten geltend gemacht werden. Freiberufler und Selbstständige bekommen gar nichts.


Wie weit ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung verbreitet?

Lt. Statisitik besitzen nur 18 Prozent aller Bundesbürger eine private Police und nur 6,3 Prozent aller Frauen eine auf sie persönlich abgeschlossene Versicherung.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung schützt vor Verarmung, wenn man in dem Beruf,
für den sie abgeschlossen wurde, nicht mehr arbeiten kann. Ab dann, bis höchstens zum Erreichen des 65. Lebensjahres, zahlt die Versicherung.

Sie ist also kein Ersatz für die private Absicherung der Rente! Sie soll während der Lebensarbeitszeit Einkommen absichern. Diese Einkünfte sind auch für die eigenen Rentenvorsorge dringend erforderlich!

Die Höhe der Zahlung hängt von den geleisteten Beiträgen ab. Je früher man also einsteigt, desto günstiger sind die laufenden Beiträge.





Wie errechnet sich der Preis einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

- Alter
- Gesundheitszustand
- Geschlecht
- Beruf

Da Frauen sich statistisch betrachtet etwas häufiger berufsunfähig als Männer melden, müssen Frauen einen höheren Beitrag zahlen. Die einzelnen Berufe teilen die Versicherer in so genannte Berufsgruppen ein.

Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung sollte man möglichst zu Beginn des Berufslebens abschließen. Gerade junge Leute haben meist noch kein Vermögen angespart und noch keine Rentenansprüche erworben. Deshalb ist für sie die Berufsunfähigkeitsversicherung besonders wichtig.

Die Versorgungslücke kann grob folgendermaßen berechnet werden:

Man nimmt das Netto-Einkommen und zieht davon alle Einnahmen ab, die man neben dem Arbeitseinkommen hat.
Berechnungsmodell :

Netto-Einkommen abzüglich:
- gesetzliche Erwerbsminderungsrente
- betriebliche Berufsunfähigkeitsrenten
- Einkünfte des Partners
- Kapitalerträge
- Mieteinnahmen
- verwertbares Vermögen
= Versorgungslücke

Das Ergebnis, die Versorgungslücke, ist der Betrag, den man als Berufsunfähigkeitsrente versichern sollte, um im Notfall den heutigen Lebensstandard zu halten.







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