Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
(Abk. BUZ) Zusatzversicherung zur Lebensversicherung.
Zusatzversicherung zur
Lebensversicherung. Kann der Versicherte infolge Krankheit, Verletzung oder Kräfteverfalls seinen derzeitigen Beruf auf unabsehbare Zeit (i.d.R. mind. für 6 Monate) nicht ausüben, wird entweder die
Lebensversicherung beitragsfrei gestellt und / oder es erfolgt eine vorher vereinbarte Rentenzahlung. Die
BUZ erlischt automatisch mit
Ablauf der Hauptversicherung spätestens jedoch mit dem 65. Lebensjahr
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