Betriebliche Altersvorsorge
Betrieblichen Altersversorgung - über 80% sind fehlerhaft und bieten enorme Haftungsfallen.


Dank hoher Steuervorteile wird das betriebliche Sparen für das Alter immer lukrativer. Denn, zu jedem selbst gesparten Euro gibt der Staat etwa einen weiteren Euro hinzu. Eine Riesenchance.Trotz dieses hohen Anreizes nutzt bisher nur jeder zehnte Arbeitnehmer die betriebliche Altersvorsorge.
Auch arbeitgeberfinanzierte und mischfinanzierte betriebliche Altersversorgungen können bei richtiger Ausgestaltung zu betriebswirtschaftlich interessanten Effekten führen.
Allerdings bestehen für 80% der Arbeitgeber bei bestehenden Verträgen enorme Haftungsrisiken mit existenziellen Folgen durch Gesetzesänderungen und falsche Beratung.
Nirgendwo ist die Falschberatung incl. fehlerhafter Versorgungszusagen so gravierend, wie bei der betrieblichen Altersversorgung. Gerade hier muss eine regelmäßige Überprüfung der Versorgungszusagen in Abstimmung der sich laufend ändernden gesetzlichen Vorschriften und der aktuellen Rechtsprechung stattfinden.
Welche Arten der betrieblichen Altersversorgung gibt es?
Der Fiskus unterstützt fünf Varianten der betrieblichen Altersvorsorge.
· Direktversicherung (hier sind enorme steuerliche Änderungen)
· Pensionskasse (Vorsicht bei der Auswahl)
· Pensionsfonds (Nieschenprodukt in den Kinderschuhen)
· Direktzusage (Weg mit den höchsten Chancen aber auch mit den größten Risiken)
· Unterstützungskasse (das ist der komplexeste Durchführungsweg.....)
Neben den Durchführungswegen kommt es besonders auf die Form der arbeitsrechtlichen Zusagen an.
Einige Durchführungswege ermöglichen einen echten Liquiditätsgewinn für das Unternehmen.
Als Ergänzung bieten sich Lebensarbeitszeitkonten an.
Welche Variante ist die Beste?
Alle Varianten sind hochinteressant, wenn sie passgenau auf das Unternehmen zugeschnitten sind.
Genau hier liegt ein enormes Handlungspotential von über 80%.
Das grundlegende Prinzip hinter den fünf Modellen ist immer das gleiche: Gespart wird aus dem Bruttoeinkommen vor Steuern und Sozialbeiträgen. Interessant ist, das jeder Euro für die Vorsorge die Höhe des zu versteuernden Einkommens und die Beiträge zur Sozialversicherung senkt. Die spätere Rente ist jedoch voll zu versteuern, was aber bei dem im Alter niedrigeren Steuersatz viel geringer ins Gewicht fällt.
Allgemein gilt: Je höher das Bruttoeinkommen und damit der Steuersatz ist, umso größer ist die Einsparung.
Bietet ein Unternehmen gar keine Durchführungsweg an, bleibt Arbeitnehmern immerhin ihr Anspruch auf eine Direktversicherung.
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