Bindefrist
Der Antragsteller ist während dieser Frist an seinen Antrag gebunden...
Der
Antragsteller ist während dieser Frist an seinen
Antrag gebunden. Sie beträgt in der
Sachversicherung 2 Wochen, in der
Haftpflicht-,
Unfall-, Kraftfahrt- und
Rechtsschutzversicherung 1 Monat (KraftfahrthaftpflichtV 2 Wochen), Lebens- und
Krankenversicherung 6 Wochen. Die Frist beginnt mit
Ablauf des 10-tägigen
Widerrufsrechts, in der
Lebensversicherung nach der ärztlichen Untersuchung.
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