Blitzschlag
Versicherte Gefahr in der Feuerversicherung...
Versicherte
Gefahr in der
Feuerversicherung. Def.: Unmittelbarer Übergang eines Blitzes auf Sachen. [§ 4 (2) VHB `92] Man unterscheidet den "zündenden" Blitzschlag, der zu einem
Brand führt und den "kalten" Blitzschlag, der Seng- oder Trümmerschäden herbeiführt. Beide Blitzarten fallen unter den
Versicherungsumfang. Eine besondere Bewertung erfahren die durch Blitz verursachten Überspannungsschäden.
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