Erstprämie
Die erste zu einem Versicherungsvertrag zu entrichtende Prämie...
Die erste zu einem
Versicherungsvertrag zu entrichtende Prämie. Bei Ratenzahlung gilt nur die erste Rate als Erstprämie. Alle folgenden werden als
Folgeprämie bezeichnet. Entsprechend der (gesetzlichen) "einfachen"
Einlösungsklausel besteht Versicherungsschutz erst nach Zahlung der Erstprämie, i.d.R. wird jedoch vertraglich die "erweiterte"
Einlösungsklausel vereinbart. siehe
Nichtzahlung der Erstprämie
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