Explosion
eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung...
Versicherte
Gefahr in der
Feuerversicherung. Def.:
Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung [§ 4 (3) VHB `92]. Man unterscheidet zwischen 1. der
Explosion durch Verbrennung (Gas, Dampf od. Staub verbrennt explosionsartig aufgrund eines bestimmten Luftgemisches und einer die
Explosion auslösenden Initialzündung) und der 2. Behälterexplosion (Gas od. Dampf sind in einem Behälter. Aufgrund einer Diskrepanz zwischen dem i.d.F. höheren Behälter-Innendruck und dem niedrigeren äußeren (Atmosphären)-Druck kann das Ausdehnungsbestreben so groß werden, daß das Behältnis diesem Druck nicht mehr standhalten kann und explodiert). Von "plötzlich" ist gemeinhin dann die Rede, wenn das menschliche Auge den Beginn und das Ende der Reaktion nicht getrennt wahrnehmen kann. siehe
Implosion
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