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Fahrlässigkeit

Eine Form des Verschuldens


Eine Form des Verschuldens. Man unterscheidet 1. leichte Fahrlässigkeit (wer die im Verkehr erforderliche Sorgfaltspflicht außer acht läßt) und 2. grobe Fahrlässigkeit (wer dies in besonders schwerem Maße tut). Gemäß bürgerlichem Recht [§ 276 BGB] hat jeder, der vorsätzlich oder fahrlässig handelt, sich dieses Tun oder Unterlassen anzurechnen. Vrechtlich erfolgt in fast allen Schadenversicherung eine Leistungsfreiheit für den VR bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls (Ausnahme: Haftpflichtversicherung).

Titel: Fahrlässigkeit Fahrlässigkeit
Begriff(e): Fahrlässigkeit Fahrlässigkeit
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