Feuerversicherung
Versicherungssparte der Sachversicherung zur Versicherung von Schäden an Gebäuden und beweglichen Sachen...
Versicherungssparte der
Sachversicherung zur
Versicherung von Schäden an
Gebäuden und beweglichen Sachen durch Zerstörung, Beschädigung sowie
Abhandenkommens aufgrund von
Brand,
Blitzschlag,
Explosion,
Absturz u.
Anprall v. Flugkörpern. Im gewerblichen und industriellen Bereich wird die
Feuerversicherung i.d.R. in Form einer gebündelten
Versicherung vereinbart, im privaten Bereich (z.B. Wohngebäude- und
Hausratversicherung) als verbundene V.
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