Gebäudeversicherung
Versicherung von Gebäuden mit ihren Bestandteilen...
Versicherung von
Gebäuden mit ihren Bestandteilen. Hierbei handelt es sich entweder 1. um Teile, die fest mit dem
Gebäude verbunden sind und ohne Beschädigung oder Zerstörung auch nicht entfernt werden können oder 2. um Sachen, die dauerhaft mit dem
Gebäude genutzt werden sollen und mit ihm verbunden sind. Für
Gebäude, die zu mind. 50 % zu Wohnzwecken genutzt werden, wird die WohngebäudeV angeboten. Ist dagegen der gewerblich (oder landwirtschaftlich) genutzte Teil größer als 50 %, gilt i.d.R. die gewerbliche oder landwirtschaftliche
Versicherung.
Copyright© BVF GmbH 2012 |

|
