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Versicherung von Gebäuden mit ihren Bestandteilen...


Versicherung von Gebäuden mit ihren Bestandteilen. Hierbei handelt es sich entweder 1. um Teile, die fest mit dem Gebäude verbunden sind und ohne Beschädigung oder Zerstörung auch nicht entfernt werden können oder 2. um Sachen, die dauerhaft mit dem Gebäude genutzt werden sollen und mit ihm verbunden sind. Für Gebäude, die zu mind. 50 % zu Wohnzwecken genutzt werden, wird die WohngebäudeV angeboten. Ist dagegen der gewerblich (oder landwirtschaftlich) genutzte Teil größer als 50 %, gilt i.d.R. die gewerbliche oder landwirtschaftliche Versicherung.

Titel: Gebäudeversicherung Gebäudeversicherung
Begriff(e): Gebäudeversicherung Gebäudeversicherung
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