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Nach herrschender Meinung erbringt der Versicherer bereits vor der eigentlichen Vleistung im Versicherungsfall eine Leistung...


Nach herrschender Meinung erbringt der Versicherer bereits vor der eigentlichen Vleistung im Versicherungsfall eine Leistung und zwar der Gestalt, daß er organisatorisch den Versicherungsschutz bereitstellen muß und für den eventuellen Leistungsfall liquide Mittel bereithalten muß. Man kann auch von einer latenten Leistung sprechen, die sich in der Vleistung letztlich konkretisiert (Gefahrtragungstheorie). Veraltet ist hingegen die Geldleistungstheorie, nach welcher der VR nur Leistung erbringt in Form der Zahlung im Versicherungsfall.

Titel: Gefahrtragung Gefahrtragung
Begriff(e): Gefahrtragung Gefahrtragung
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