Hausratversicherung
Sachversicherung für alle zum Haushalt des Vericherungsnehmers oder in seinem Haushalt lebenden Personen gehörenden Gegenstände...
Sachversicherung für alle zum Haushalt des Vericherungsnehmers oder in seinem Haushalt lebenden Personen gehörenden Gegenstände, die der Einrichtung, dem Gebrauch oder Verbrauch dienen. Innerhalb der Verbundenen
Hausratversicherung sind neben Beschädigung, Zerstörung und
Abhandenkommen der versicherten Sachen infolge
Feuer, ED,
Raub u.
Vandalismus,
Leitungswasser, Sturm und
Hagel auch verschiedene
Kosten versichert, die im
Versicherungsfall auftreten können (z.B. Aufräumungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Lagerkosten evtl. auch Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit der versicherten Räumlichkeiten). Grundsätzlich ist der
Neuwert versichert. Zur Vermeidung der Anrechnung einer Unterversicherung kann die Klausel "
Unterversicherungsverzicht" vereinbart werden. Rechtliche Grundlage bilden die VHB.
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