Interesse
(Schadenversicherung) - Der in Geld meßbare Wert eines Gutes....
Der in Geld meßbare Wert eines Gutes. Versicherungstechnisch entspricht dies dem maximal eintretenden
Schaden. Fällt das versicherte
Interesse weg, erlischt der
Versicherungsvertrag, dem
Versicherer gebührt die Prämie bis zum Zeitpunkt des Wegfalls. Bei Wegfall aufgrund eines
Versicherungsfalls (Totalschaden) gebührt dem
Versicherer die Prämie für die gesamte
Versicherungsperiode.
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