Kausalität
adäquater (angemessener) Zusammenhang zwischen Ursache und Wirkung...
A) allgemein: adäquater (angemessener) Zusammenhang zwischen Ursache und Wirkung.
B)
Haftpflicht: Neben Rechtswidrigkeit und
Verschulden eine der Voraussetzungen für
Schadenersatzansprüche aus deliktischer
Haftung.
C) Folgeschäden sind i.d.R. dann mitversichert, wenn sie in einem kausalen Zusammenhang mit dem
Einwirkungsschaden stehen.
D) Unter dem Aspekt einer eventuellen Leistungsfreiheit des
VR (z.B. bei Obliegenheitsverletzungen) ist regelmäßig
Kausalität zwischen der Verletzung der Obliegenheit und dem
Schadeneintritt bzw. der
Schadenhöhe erforderlich.
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