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Kausalität

adäquater (angemessener) Zusammenhang zwischen Ursache und Wirkung...


A) allgemein: adäquater (angemessener) Zusammenhang zwischen Ursache und Wirkung. B) Haftpflicht: Neben Rechtswidrigkeit und Verschulden eine der Voraussetzungen für Schadenersatzansprüche aus deliktischer Haftung. C) Folgeschäden sind i.d.R. dann mitversichert, wenn sie in einem kausalen Zusammenhang mit dem Einwirkungsschaden stehen. D) Unter dem Aspekt einer eventuellen Leistungsfreiheit des VR (z.B. bei Obliegenheitsverletzungen) ist regelmäßig Kausalität zwischen der Verletzung der Obliegenheit und dem Schadeneintritt bzw. der Schadenhöhe erforderlich.

Titel: Kausalität Kausalität
Begriff(e): Kausalität Kausalität
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