Krankentagegeldversicherung



Wer auf sein laufendes Einkommen angewiesen ist (z. B. auch zur Tilgung laufender Kredite), braucht für eine Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall zusätzlichen Versicherungsschutz.
Wenn die Arbeitsunfähigkeit bei Arbeitnehmern über die Zeit einer Lohnfortzahlung von derzeit 6 Wochen hinausgeht und das Krankengeld der Krankenkasse deutlich niedriger ist als das bisherige Nettoeinkommen, benötigen insbesondere Arbeitnehmer mit höherem Einkommen oder Selbständige bzw. Freiberufler ein Krankentagegeld.
Grundsätzlich gilt dies aber auch für alle anderen Arbeitnehmer, wenn keine oder nur geringe Geldreserven vorhanden sind und ein krankheits- oder unfallbedingter Einkommensausfall nicht über längere Zeit verkraftet werden kann.


Selbständige und Freiberufler haben zwei Möglichkeiten, die Einkommenslücke im Krankheitsfall zu schliessen: Sie können zusätzlich zum Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung eine private Tagegeldversicherung über den nicht gedeckten Tagessatz abschließen.
Für Selbständige und Freiberufler ist es sinnvoll, eine Tagegeldzahlung nicht gleich vom ersten Krankheitstag an zu vereinbaren. Das ist viel zu teuer. Man sollte überlegen, wie lange man ohne zusätzliche Leistungen finanziell "über die Runden" kommen kann (3, 6 oder mehr Wochen) und erst danach Krankentagegeld vereinbaren.
Meistens ist es auch vernünftig, das Tagegeld zu staffeln, z. B. 50 Euro pro Tag ab 4. Woche, weitere 50 Euro ab 7. Woche, weitere 50 Euro ab 13. Woche ...; denn je länger die Karenzzeit, desto niedriger der Beitrag.

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