Krankenversicherung
Sammelbegriff für Personenversicherung...
Sammelbegriff für Personenversicherung, innerhalb derer die folgenden Leistungsarten (in Form von eigenständigen
Versicherungen) versichert werden können: 1. Krankheitskosten(V), 2.
Krankentagegeld(V), 3.
Krankenhaustagegeld(V), 4. Pflegebedürftigkeit (PflegekrankenV). Für Personen, die nicht gesetzlich pflichtversichert sind (v.a. Personen, deren Einkommen über der Pflichtversicherungsgrenze liegt sowie Selbständige, Freiberufler und Beamte) werden sogenannte
Vollversicherungen (Tarife) angeboten, d.h., daß die gesamten Krankheitskosten privat abgesichert werden können. Für (gesetzlich) pflichtversicherte Personen werden entsprechende ZusatzV offeriert, so daß bestimmte Leistungsbereiche (wie z.B. Chefarztbehandlung), die nicht im Leistungsumfang der gesetzliche
Krankenversicherung enthalten sind, abgesichert werden können. Die Tarifierung in der privaten
Krankenversicherung folgt dem Äquivalenzprinzip (GKV -
Solidaritätsprinzip). V.a. Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand wirken sich unmittelbar auf die Höhe der Prämie aus. Grundsätzlich besteht zu Beginn des Vertrages eine
Wartezeit. Es gibt 1. die besondere
Wartezeit von 8 Monaten für Entbindung, Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie u. Psychotherapie sowie die allgemeine
Wartezeit für alle anderen Bereiche von 3 Monaten. Letztere entfällt bei Unfällen. Die
Wartezeiten werden angerechnet bei lückenlosem Übergang von einer
Vorversicherung oder können erlassen werden aufgrund einer ärztlichen Untersuchung.
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