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Krankenversicherung

Sammelbegriff für Personenversicherung...


Sammelbegriff für Personenversicherung, innerhalb derer die folgenden Leistungsarten (in Form von eigenständigen Versicherungen) versichert werden können: 1. Krankheitskosten(V), 2. Krankentagegeld(V), 3. Krankenhaustagegeld(V), 4. Pflegebedürftigkeit (PflegekrankenV). Für Personen, die nicht gesetzlich pflichtversichert sind (v.a. Personen, deren Einkommen über der Pflichtversicherungsgrenze liegt sowie Selbständige, Freiberufler und Beamte) werden sogenannte Vollversicherungen (Tarife) angeboten, d.h., daß die gesamten Krankheitskosten privat abgesichert werden können. Für (gesetzlich) pflichtversicherte Personen werden entsprechende ZusatzV offeriert, so daß bestimmte Leistungsbereiche (wie z.B. Chefarztbehandlung), die nicht im Leistungsumfang der gesetzliche Krankenversicherung enthalten sind, abgesichert werden können. Die Tarifierung in der privaten Krankenversicherung folgt dem Äquivalenzprinzip (GKV - Solidaritätsprinzip). V.a. Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand wirken sich unmittelbar auf die Höhe der Prämie aus. Grundsätzlich besteht zu Beginn des Vertrages eine Wartezeit. Es gibt 1. die besondere Wartezeit von 8 Monaten für Entbindung, Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie u. Psychotherapie sowie die allgemeine Wartezeit für alle anderen Bereiche von 3 Monaten. Letztere entfällt bei Unfällen. Die Wartezeiten werden angerechnet bei lückenlosem Übergang von einer Vorversicherung oder können erlassen werden aufgrund einer ärztlichen Untersuchung.

Titel: Krankenversicherung Krankenversicherung
Begriff(e): Krankenversicherung Krankenversicherung
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