Leitungswasser
[Def. analog zu § 7 (1) VHB `92] Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist...
Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus 1. Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung oder den damit verbundenen Schläuchen oder 2. mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen oder aus deren wasserführenden Teilen oder 3. Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung, Klima-, Wärmepumpen- o. Solarheizungsanlagen. siehe
Leitungswasserversicherung.
Copyright© BVF GmbH 2012 |

|
