Nichtzahlung der Erstprämie
Ist der Versicherungsnehmer mit Zahlung der Erstprämie in Verzug...
Ist der
Versicherungsnehmer mit Zahlung der
Erstprämie in
Verzug, kann der
Versicherer entweder den Anspruch auf die Prämie (ggf. Zinsen u.
Kosten) innerhalb von 3 Monaten gerichtlich geltend machen oder vom Vertrag zurücktreten. Als fingierter
Rücktritt gilt, wenn der
Versicherer den Anspruch nicht geltend macht. Es steht ihm aber eine Geschäftsgebühr zu. [§ 38
VVG]
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