Rürup-/Basis-Rente + Steuerersparnis
- Der Staat will die private Vorsorge fördern.


Das Bruttorentenniveau wird bis zum Jahre 2030 auf 43% sinken. Es ist aber davon auszugehen, dass die offiziellen Zahlen die Situation noch beschönigen.
Arbeitnehmer können diesen Wert nur erreichen, falls Sie 45 Jahre lang arbeiten.Doch wer arbeitet heute noch 45 Jahre durchgängig und zahlt regelmäßig in die gesetzliche Rentenversicherung 45 Jahre ein? Realistisch sind höchstens 40 Beitragsjahre.
Seit Anfang 2005 gibt es neben der Riester-Rente eine weitere Form der staatlich subventionierten Altersvorsorge: Die so genannte Rürup-Rente, die auf einem Rentenversicherungsvertrag beruht .
Im Unterschied zu anderen Vorsorgeprodukten gibt es bei der Rürup-Rente kein Kapitalwahlrecht. Der angesparte Betrag darf nicht in einer Summe ausgezahlt werden, sondern wird lebenslang verrentet. Die Rürup-Rente wurde mit dem Alterseinkünftegesetz und dem darin vorgesehenen Übergang zur nachgelagerten Besteuerung eingeführt.
Der größte Unterschied zur Riester-Rente besteht darin, dass diese Form der Anlage keine staatlichen Zulagen erhält. Die Basis- / Rürup Rente wird aber über Steuervorteile finanziert. Das macht sie vor allem für Selbständige aber auch für Angestellte interessant.
Außerdem sind folgende Kriterien zu beachten:
- Die Rente darf nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen.
- Die Ansprüche aus dem Vertrag sind nicht vererbbar oder beleihbar.
- Der Steuerpflichtige hat keinen Anspruch auf vorzeitige Auszahlung.
Die immens hohe Förderung baut sich stufenweise auf. In 2006 können bereits 62 % der Beiträge steuerlich abgesetzt werden. In den Folgejahren erhöht sich dieser Betrag bis 2025 jährlich um 2 % bzw. max. 400 EUR pro Person. In Gegenzug wird schrittweise auf eine nachgelagerte Besteuerung der Renten umgestellt.
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