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Raub

Versicherte Gefahr in der ED- und Raubversicherung...


Versicherte Gefahr in der ED- und Raubversicherung. Gegen den Versicherungsnehmer (bzw. mitversicherte Personen - z.B. Hausangehörige in der Hausratversicherung) wird entweder Gewalt tatsächlich angewendet (echter Raub) oder lediglich angedroht, um versicherte Sachen zu entwenden. Die Drohung kann auch gegenüber Dritten erfolgen. Sonderfall: Ist der Widerstand des Versicherungsnehmer bzw. einer anderen versicherten Person schuldlos (z.B. aufgrund eines Unfalls) außer Kraft gesetzt, besteht dennoch Versicherungsschutz, wenn versicherte Sachen entwendet werden. Nicht versichert sind Erpressung von Lösegeld und Geiselnahme.

Titel: Raub Raub
Begriff(e): Raub Raub
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