Raub
Versicherte Gefahr in der ED- und Raubversicherung...
Versicherte
Gefahr in der ED- und Raubversicherung. Gegen den
Versicherungsnehmer (bzw. mitversicherte Personen - z.B. Hausangehörige in der
Hausratversicherung) wird entweder Gewalt tatsächlich angewendet (echter Raub) oder lediglich angedroht, um versicherte Sachen zu entwenden. Die Drohung kann auch gegenüber Dritten erfolgen. Sonderfall: Ist der Widerstand des
Versicherungsnehmer bzw. einer anderen versicherten Person schuldlos (z.B. aufgrund eines
Unfalls) außer Kraft gesetzt, besteht dennoch Versicherungsschutz, wenn versicherte Sachen entwendet werden. Nicht versichert sind Erpressung von Lösegeld und Geiselnahme.
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