Rechtsschutzversicherung
Schadenversicherung zur Absicherung der Kosten, die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bei Rechtsstreitigkeiten entstehen...
Schadenversicherung zur Absicherung der
Kosten, die für die Wahrnehmung der rechtlichen
Interessen des
Versicherungsnehmers bei Rechtsstreitigkeiten entstehen. Hierzu zählen insbesondere Rechtsanwaltsgebühren (für eigenen Anwalt o. Korrespondenzanwalt), Gerichtskosten, Gutachterkosten und ggf. die Anwaltskosten d. Gegners. Desweiteren wird für Kautionen (in Strafverfahren) ein zinsloser Kredit bis zur vereinbarten Höhe zur Verfügung gestellt. Die wichtigsten Leistungsarten, für die teilweise
Wartezeiten gelten, sind: Schadenersatz-RS, Straf-RS, Ordungswidrigkeiten-RS, Arbeits-RS, Miet-RS (f. eigene u. vermietete Wohneinheiten), RS für Vertrags- u. Sachenrecht, Sozialgerichts-RS, Steuer-RS, Verwaltungs-RS in Verkehrssachen, Disziplinar- u. Standes-RS sowie Beratungs-RS im Familien- u. Erbrecht. Diese Leistungsarten werden innerhalb unterschiedlicher Vertragsarten angeboten. Für den privaten Bereich hat insbesondere der Familien- und Verkehrs-RS große Bedeutung erlangt. siehe
Spartentrennung
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