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Reisegepäckversicherung

Spezielle Form der Transportversicherung, bei der das Reisegepäck des Versicherungsnehmers versichert ist.


Spezielle Form der Transportversicherung, bei der das Reisegepäck des Versicherungsnehmers (bzw. der mitreisenden Angehörigen) versichert ist. Hierzu zählen insbesondere Kleidung, Reiseutensilien, Schmuck und Reiseandenken. Versicherungsschutz besteht meist weltweit, kann aber vertraglich eingeschränkt werden. Befindet sich das Gepäck in Obhut eines Beförderungs- oder Gepäckunternehmens gilt die Zerstörung, der Verlust und das Abhandenkommen in Form einer Allgefahrendeckung versichert, in der übrigen Reisezeit für bestimmte Gefahren (v.a. Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruch, Einbruchdiebstahl, einfacher Diebstahl, Vandalismus, Unfall, Transportmittelunfall, höhere Gewalt und Verlieren. Besonders wertvolle Gegenstände unterliegen einem eingeschränkten Versicherungsschutz. Hierzu zählen insbesondere Pelze, Schmucksachen, Edelmetalle, Fotoapparate und -zubehör. Fahrten, Gänge und Aufenthalte am Wohnort des Versicherten sind grundsätzlich ausgeschlossen, können aber durch Vereinbarung der Domizilklausel eingeschlossen werden.

Titel: Reisegepäckversicherung Reisegepäckversicherung
Begriff(e): Reisegepäckversicherung Reisegepäckversicherung
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