Repräsentant
Derjenige, der im Geschäftsbereich, zu dem die versicherte Sache gehört, aufgrund eines Vertretungs- oder ähnlichen Verhältnisses an die Stelle des Versicherungsnehmes getreten ist...
Derjenige, der im Geschäftsbereich, zu dem die versicherte Sache gehört, aufgrund eines Vertretungs- oder ähnlichen Verhältnisses an die Stelle des Versicherungsnehmes getreten ist. (Wichtige Indizien hierfür: dem Repräsentanten wird die Obhut über die versicherte Sache überlassen und dieser muß in bedeutendem Umfang auch die Aufgaben und Pflichten des
Versicherungsnehmers übernehmen). Der
Versicherungsnehmer muß ein Tun oder Unterlassen seines Repräsentanten gegen sich gelten lassen. (Insbesondere bei Verletzung von
Obliegenheiten und der
Herbeiführung des Versicherungsfalles). Es handelt sich um eine rechtliche Hilfskonstruktion, ohne die viele Personen, die der
VN mit bestimmten Aufgaben betraut, rechtlich als
Erfüllungsgehilfen zu gelten hätten, für deren Fehlverhalten der
VN mit dem Verlust des Versicherungsschutzes bestraft werden könnte. Ehepartner gelten i.d.R. nicht als Repräsentanten.
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