Risiko
A) im Sinne von Versicherungsort; B) im Sinne von (versicherter) Gefahr; C) im Sinne von (versichertem) Interesse; D) In Bezug auf die möglichen Gefahren, die den VR in Hinsicht auf das versicherte Interesse treffen kann...
Dieser Begriff wird vielschichtig mit sich teilweise überschneidenden Bedeutungen verwendet: A) im Sinne von
Versicherungsort; B) im Sinne von (versicherter)
Gefahr; C) im Sinne von (versichertem)
Interesse; D) In Bezug auf die möglichen
Gefahren, die den
VR in Hinsicht auf das versicherte
Interesse treffen kann, unterscheidet man zwischen subjektivem und objektivem Risiko. Subjektives
Risiko bedeutet, daß das Verhalten des
VN, der versicherten Person, eines
Repräsentanten o.a. mittelbar oder unmittelbar die
Schadenwahrscheinlichkeit oder die
Schadenhöhe negativ beeinflußt. Beispiel: vorsätzliche oder fahrlässige Herbeiführung eines
Versicherungsfalls. Unter objektivem
Risiko versteht man Merkmale, die im versicherten
Interesse selbst begründet sind oder (z.B. bei
Gebäuden) auch aus der Nachbarschaft eines Objektes herrühren können (Beispiel: Eine Schreinerei (hohe
Brandgefahr) steht in geringer Entfernung zu einem ansonsten nicht besonders brandgefährdeten Bürogebäude).
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