Saisonkennzeichen
...ein Fahrzeug jedes Jahr für einen bestimmten Zeitraum anzumelden...
Für Pkw und Motorräder besteht (zur Verwaltungsvereinfachung) die Möglichkeit, ein Fahrzeug jedes Jahr für einen bestimmten Zeitraum anzumelden, dies jedoch ohne die früher notwendige jährliche Wiederholung der An- oder Abmeldung. Der Anmeldezeitraum wird auf dem Kennzeichen vermerkt (z.B. für Cabrios eine Anmeldung von März bis Oktober). Wenn das Fahrzeug mind. für 180 Tage im Jahr angemeldet ist, wird der Vertrag (i.B. auf den
Schadenfreiheitsrabatt) unverändert fortgeführt. Für den Zeitraum zwischen den Anmeldungen gelten die Vorschriften der
Ruheversicherung.
Copyright© BVF GmbH 2012 |

|
