Schaden
(Versicherungsrecht) Man unterscheidet Personen-, Sach- und Vermögensschäden...
A. (allg.) Ein die Vermögenslage beeinflussendes Ereignis, das sich entweder in einer Minderung der Aktivwerte oder einer Erhöhung der Passivwerte des Geschädigten äußern kann.
B. (Versicherungsrecht) Man unterscheidet Personen-, Sach- und Vermögensschäden. siehe
Versicherungsfall
Copyright© BVF GmbH 2010 |

|
