Schaden(Versicherungsrecht) Man unterscheidet Personen-, Sach- und Vermögensschäden...A. (allg.) Ein die Vermögenslage beeinflussendes Ereignis, das sich entweder in einer Minderung der Aktivwerte oder einer Erhöhung der Passivwerte des Geschädigten äußern kann. B. (Versicherungsrecht) Man unterscheidet Personen-, Sach- und Vermögensschäden. siehe Versicherungsfall
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