Unfall
Unfall ist ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, das unfreiwillig zu einer Gesundheitsschädigung führt...
Der Unfallbegriff im Sinne der AUB:
Unfall ist ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, das unfreiwillig zu einer Gesundheitsschädigung führt. Erläuterung der Merkmale: 1. Plötzlichkeit: es muß sich um ein Ereignis innerhalb eines sehr kurzen Zeitraums handeln, auch im Sinne von nicht erwartet, nicht vorhergesehen bzw. nicht vermeidbar. 2. Einwirkung von außen auf den Körper: hierunter sind v.a. mechanische Einwirkungen zu verstehen, aber auch temperaturbedingte, chemische oder elektrische Einwirkungen. 3. Ereignis: insbesondere menschliches Handeln (aktiv: z.B. stürzen, stoßen, schlagen oder passiv: z.B. man wird durch eine Schußwaffe getroffen) aber auch durch ein Naturereignis (ein Sturm schleudert einen Dachziegel gegen eine Person); 4. Unfreiwilligkeit: bezieht sich auf die Gesundheitsschädigung. Somit ist grundsätzlich eine durch vorsätzliche Handlung erlittene Schädigung (z.B. Selbstverstümmelung oder
Selbstmord) ausgeschlossen; 5. Erleiden einer Gesundheitsschädigung: die körperliche Unversehrtheit muß beeinträchtigt sein.
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