Unterversicherung
Die Versicherungssumme ist niedriger als der Versicherungswert...
Begriff der
Schadenversicherung. Die Versicherungssumme ist niedriger als der
Versicherungswert. Im Schadenfall kann der
VR den erlittenen Schaden anteilig im Verhältnis Versicherungssumme (ggf. zzgl. VorsorgeV) zu
Versicherungswert erstatten. In einigen Sparten (z.B. Hausrat- und WohngebäudeV) ist es möglich, diese Anrechnung durch die Vereinbarung einer Klausel "
Unterversicherungsverzicht" auszuschließen.
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