Unterversicherungsverzicht
Verzicht auf die Anrechnung einer bestehenden Unterversicherung...
Vereinbarung (meist Klausel) zwischen
Versicherer und
Versicherungsnehmer, auf die Anrechnung einer bestehenden
Unterversicherung zu verzichten. Dies ist i.d.R. an bestimmte Mindestbedingungen gebunden, wie z.B. die Vereinbarung einer Mindestversicherungssumme pro qm Wohnfläche (
Hausratversicherung). Vorteil für den
VR: Er muß im
Schadenfall lediglich die Einhaltung der entsprechenden Bedingungen prüfen. Vorteil für den
Versicherungsnehmer: Er erhält im Totalschadenfall die vereinbarte Versicherungssumme (ohne Kürzung).
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