Vandalismus
...Der Täter dringt in die Wohnung ein und zerstört oder beschädigt versicherte Sachen vorsätzlich...
Risiko in der ED-
Versicherung. Def.: Der Täter dringt in die Wohnung ein und zerstört oder beschädigt versicherte Sachen vorsätzlich. [§ 6 VHB `92]. In der
Hausratversicherung mitversichert, wenn die Voraussetzungen des ED vorliegen und (bei
Gebäudebeschädigungen) die Schäden innerhalb der versicherten Wohnung entstanden sind. In der WohngebäudeV sind
Gebäudebeschädigungen aufgrund
Vandalismus nur dann versichert, wenn dies besonders vereinbart wurde (Klausel). Die Voraussetzungen sind analog zu denen bei der
Hausratversicherung.
Vandalismus kann nur in Verbindung mit der ED-
Versicherung abgeschlossen werden.
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