Verbraucherinformation
Information(en), die dem Antragsteller grundsätzlich vor Abschluß des Vertrages (Antragsverfahren) in Schriftform auszuhändigen sind...
Aufgrund des
VAG zum Verbraucherschutz erforderliche Information(en), die dem Antragsteller grundsätzlich vor Abschluß des Vertrages (
Antragsverfahren) in Schriftform auszuhändigen sind. Sie enthalten v.a. wichtige Angaben über das
VU, die
AVB, Vleistung, Laufzeit d. Vertrages, Widerspruchs-,
Widerrufs- und
Rücktrittsrechte, zusätzlich in der
Lebensversicherung Angaben zu Überschüssen und
Rückkaufswerten. Auch während der Vertragslaufzeit hat das
VU z.B. Anschriftenänderung o.ä. dem
VN mitzuteilen.
Copyright© BVF GmbH 2012 |

|
