Verschuldenshaftung
Die Verpflichtung zum Schadenersatz ist an eine schuldhafte Handlung geknüpft...
Die Verpflichtung zum
Schadenersatz ist an eine schuldhafte Handlung geknüpft (siehe
Verschulden), d.h. der
Schaden muß aufgrund von
Vorsatz oder
Fahrlässigkeit entstanden sein (Bsp.
Unerlaubte Handlung). Zur verschuldensunabhängigen
Haftung: siehe
Gefährdungshaftung.
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