Versicherung
Versicherung ist die Deckung eines im einzelnen ungewissen, insgesamt geschätzten Mittelbedarfs auf der Grundlage des Risikoausgleichs im Kollektiv und in der Zeit
Die gebräuchlichste Definition lautet:
Versicherung ist die Deckung eines im einzelnen ungewissen, insgesamt geschätzten Mittelbedarfs auf der Grundlage des
Risikoausgleichs im Kollektiv und in der Zeit (Farny). Erläuterung: 1. Ungewißheit: das versicherte Ereignis muß zufällig eintreten, d.h. entweder eine a. zeitliche Ungewißheit besteht (z.B. vom Tod ist jeder betroffen, die Frage ist jedoch, wann er eintritt) oder eine b. tatsächliche Ungewißheit (z.B. eine Gefahr, die viele bedroht, aber nur wenige trifft). Desweiteren muß das
Schadenereignis unabhängig vom Willen des
VN bzw. d. versicherten Person eingetreten sein (Herbeiführung des
Versicherungsfalls). 2. Schätzung: aufgrund des "Gesetzes der großen Zahl" kann der Bedarf um so genauer bestimmt werden, je größer die Zahl der betrachteten Objekte ist. 3. Mittelbedarf: Voraussichtlicher Geld- oder Naturalienbedarf im Falle eines
Schadens. 4.
Risikoausgleich im Kollektiv und in der Zeit: Unterschiedliche
Schadenwahrscheinlichkeiten gleichen sich in der Masse oder auch zeitlich gesehen wieder aus. 5. Deckung: der
Versicherer hält die voraussichtlich notwendigen Mittel für den
Versicherungsfall bereit (
Gefahrtragung u. Vleistung im
Schadenfall).
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