Versicherungsantrag
Grundsätzlich formloser Antrag, der auf den Abschluß eines Versicherungsvertrages gerichtet ist
Grundsätzlich formloser
Antrag, der auf den Abschluß eines
Versicherungsvertrages gerichtet ist. In der Praxis stellt der
VR aber Formulare bereit, die die notwendigen rechtlichen Mindestinhalte - entsprechend den Anforderungen des
VAG - berücksichtigen und dem
VR die erforderlichen Angaben zur
Risikobeurteilung ermöglichen. Meist geht der
Antrag vom künftigen
VN (
Antragsteller) aus. Dieser hat insbesondere die eigentliche Willenserklärung (zum Abschluß des Vertrages) sowie eine Wissenserklärung (über alle gefahrerheblichen Umstände siehe
VVA) abzugeben. Der
Versicherungsvertrag kommt letztlich durch die Annahme d.
Antrags zustande. Mit dem vom
VN unterzeichneten
Antrag erhält der
VR diverse Vollmachten (siehe
Datenschutzklausel, Entbindung von Schweigepflichten, siehe
Lastschrifteinzugsermächtigung). Der
Antragsteller erhält bei
Antragsaufnahme (z.B. durch einen Vermittler) eine Kopie des
Antrags. Außerdem hat er Anspruch auf die Aushändigung einer
Verbraucherinformation. Weitere wichtige
Antragsinhalte: Angaben über
Bindefristen,
Widerrufsrecht in der Nicht-LV [§ 8 (4)
VVG] bzw.
Rücktrittsrecht in der
Lebensversicherung [§ 8 (5)
VVG].
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