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Grundsätzlich formloser Antrag, der auf den Abschluß eines Versicherungsvertrages gerichtet ist


Grundsätzlich formloser Antrag, der auf den Abschluß eines Versicherungsvertrages gerichtet ist. In der Praxis stellt der VR aber Formulare bereit, die die notwendigen rechtlichen Mindestinhalte - entsprechend den Anforderungen des VAG - berücksichtigen und dem VR die erforderlichen Angaben zur Risikobeurteilung ermöglichen. Meist geht der Antrag vom künftigen VN (Antragsteller) aus. Dieser hat insbesondere die eigentliche Willenserklärung (zum Abschluß des Vertrages) sowie eine Wissenserklärung (über alle gefahrerheblichen Umstände siehe VVA) abzugeben. Der Versicherungsvertrag kommt letztlich durch die Annahme d. Antrags zustande. Mit dem vom VN unterzeichneten Antrag erhält der VR diverse Vollmachten (siehe Datenschutzklausel, Entbindung von Schweigepflichten, siehe Lastschrifteinzugsermächtigung). Der Antragsteller erhält bei Antragsaufnahme (z.B. durch einen Vermittler) eine Kopie des Antrags. Außerdem hat er Anspruch auf die Aushändigung einer Verbraucherinformation. Weitere wichtige Antragsinhalte: Angaben über Bindefristen, Widerrufsrecht in der Nicht-LV [§ 8 (4) VVG] bzw. Rücktrittsrecht in der Lebensversicherung [§ 8 (5) VVG].

Titel: Versicherungsantrag Versicherungsantrag
Begriff(e): Versicherungsantrag Versicherungsantrag
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