Versicherungsaufsicht
Oberste Behörde ist das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen
1. Rechtsgrundlage:
VAG; 2. Zuständige Behörden: Oberste Behörde ist das
Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen, die öffentlich-rechtlichen
VU werden jedoch grundsätzlich von Landesaufsichtsbehörden (Wirtschafts- und Finanzministerien der Länder) beaufsichtigt; 3.
Aufsichtspflichtige Unternehmen:
VU, die das Versicherungsgeschäft betreiben und nicht
Sozialversicherung sind; 4. Hauptziele: Die Wahrung der Belange der Versicherten sowie die Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge; 5. Hauptaufgaben: Die Erteilung der Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb und die laufende
Aufsicht (u.a.: die Prüfung der Solvabilität der
VU und die Bildung ausreichender versicherungstechnischer
Rückstellungen).
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