Versicherungsmakler
Selbständiger Versicherungsvermittler...
Selbständiger
Versicherungsvermittler, der im Gegensatz zum Vvertreter keine dauernde Bindung an ein (oder mehrere) Versicherungsunternehmen hat. Die Bindung erfolgt nur "von Fall zu Fall". Aufgrund der Ungebundenheit kann der
Makler grundsätzlich dem
VN die jeweils vom Preis- / Leistungsverhältnis her günstigste V anbieten. I.d.R. wird der
Makler vom
VN mittels eines
Maklerauftrages hierzu ermächtigt. Dieser Auftrag verpflichtet den Vmakler zu einer umfassenden
Risikoanalyse und Beratung. Erfolgt diese fehlerhaft oder unvollständig, kann der
Makler zum
Schadenersatz verpflichtet sein. Für diesen Fall kann er sich aber durch den Abschluß einer
VermögensschadenhaftpflichtV absichern. Die Vergütung (
Courtage) erfolgt ausschließlich durch das vermittelte Versicherungsunternehmen.
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