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Selbständiger Versicherungsvermittler...


Selbständiger Versicherungsvermittler, der im Gegensatz zum Vvertreter keine dauernde Bindung an ein (oder mehrere) Versicherungsunternehmen hat. Die Bindung erfolgt nur "von Fall zu Fall". Aufgrund der Ungebundenheit kann der Makler grundsätzlich dem VN die jeweils vom Preis- / Leistungsverhältnis her günstigste V anbieten. I.d.R. wird der Makler vom VN mittels eines Maklerauftrages hierzu ermächtigt. Dieser Auftrag verpflichtet den Vmakler zu einer umfassenden Risikoanalyse und Beratung. Erfolgt diese fehlerhaft oder unvollständig, kann der Makler zum Schadenersatz verpflichtet sein. Für diesen Fall kann er sich aber durch den Abschluß einer VermögensschadenhaftpflichtV absichern. Die Vergütung (Courtage) erfolgt ausschließlich durch das vermittelte Versicherungsunternehmen.

Titel: Versicherungsmakler Versicherungsmakler
Begriff(e): Versicherungsmakler Versicherungsmakler
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