Versicherungsnehmer
Der Versicherungsnehmer ist Vertragspartner des Versicherers
Der
Versicherungsnehmer ist Vertragspartner des
Versicherers (
VR), d.h. er hat grundsätzlich alle Rechte (insbesondere auf
Gefahrtragung und die
Versicherungsleistung im
Versicherungsfall) als auch alle Pflichten (
Rechtspflichten und
Obliegenheiten) aus dem
Versicherungsvertrag, insbesondere als Schuldner der
Versicherungsprämie. Ist der
Versicherungsnehmer gleichzeitig versicherte Person bzw. wird sein eigenes
Interesse versichert, spricht man von Versicherung für eigene Rechnung. Schließt der
Versicherungsnehmer für einen anderen den Vertrag ab, gilt dies als Versicherung für fremde Rechnung. siehe Versicherungsunternehmen
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