Versicherungsort
(Sachversicherung) im Versicherungsschein bzw. in den AVB festgelegter räumlicher Geltungsbereich für den Versicherungsschutz...
Grundsätzlich im
Versicherungsschein bzw. in den
AVB festgelegter räumlicher Geltungsbereich für den
Versicherungsschutz. Dieser kann sich sowohl auf ein gesamtes als auch (beschränkt) auf den Raum eines
Gebäudes (siehe ED) beziehen. Auch eine Wohnung oder ein Grundstück ist als Vort möglich. Bei der
Außenversicherung und bei
Raub gelten Ausnahmeregelungen. Werden versicherte Sachen auf Dauer vom Vort entfernt, erlischt hierfür der
Versicherungsschutz.
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