Versicherungsvertragsgesetz
gesetzliche Grundlage für den Versicherungsvertrag
Wichtigste gesetzliche Grundlage für den
Versicherungsvertrag. Es gilt für alle Versicherungszweige, mit Ausnahme der Seeversicherung und der
Rückversicherung. Das
VVG setzt teilweise die Verwendung von
AVB voraus. Die im
VVG enthaltenen Vorschriften sind entweder zwingend (sie dürfen nicht abgeändert werden) oder halbzwingend (abdingbar), d.h., eine Änderung ist nur zum Vorteil des
VN erlaubt. Dies dient insbesondere dem Schutz des
VN bzw. der versicherten Person.
Copyright© BVF GmbH 2012 |

|
